Verrechnungskonto - das Wichtigste
Wenn Sie ein Unternehmen führen oder selbständig sind, schaffen Sie mit einem Verrechnungskonto einen besseren Überblick in der Buchhaltung. Aber nicht nur in diesem Fall macht solches Konto einen Sinn, sondern auch bei den Festgeldanlagen und Aktiendepots kann ein Verrechnungskonto unerlässlich sein. Was ist ein Verrechnungskonto, erklären wir hier.
- Ein Verrechnungskonto - Was ist das?
- Wann wird ein Verrechnungskonto benötigt?
- Rechtliche Vorgaben für ein Verrechnungskonto
- Ein Gesellschafter-Verrechnungskonto
- Verrechnungskonto für Aktiendepot
Ein Verrechnungskonto - Was ist das?
Das Verrechnungskonto ist auf keinen Fall ein Bankkonto im üblichen Sinne, es geht dabei ausschließlich um ein Hilfskonto in der Buchhaltung. Es vereinfacht die Buchungen von Geschäftsvorfällen und macht den Zahlungsverkehr in einem Unternehmen ersichtlich.
Grundsätzlich kann man ein Verrechnungskonto nur im Zusammenhang mit einem richtigen Bankkonto einrichten. Die Zahlungen werden auf dem Verrechnungskonto nur gelegentlich gebucht, wobei die Differenz zwischen Soll und Haben auf dem Konto stets wieder ausgeglichen werden muss. Dies macht die Buchführung transparent und nachvollziehbar.
Wann wird ein Verrechnungskonto benötigt?
Im Verrechnungskonto werden zum Beispiel alle Kosten der Mitarbeiter sowie Dienstreisen oder Geschäftsessen ausgelegt, später kann sich der Mitarbeiter diese zurückholen. So wird im Verrechnungskonto ersichtlich, wann, an wen und wofür der Geldbetrag ausgezahlt wurde. Dies ermöglicht wiederum, verdeckte und unrechtmäßige Auszahlungen ohne Weiteres zu erkennen und die Fehler in der Buchführung zu vermeiden. Darüber hinaus kann das Finanzamt im Verrechnungskonto alle Geschäftsvorfälle innerhalb eines Unternehmens genau nachvollziehen.
Rechtliche Vorgaben für ein Verrechnungskonto
Für ein Verrechnungskonto werden vor allem die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ (GoB) angewendet. Laut § 239 Abs. 2 HGB des Handelsgesetzbuches und § 146 Abs. 1 AO der Abgabenordnung müssen alle Buchungen im Verrechnungskonto lückenlos und vollständig dokumentiert werden.
Hier sind Beispiele für ein Verrechnungskonto:
- durchlaufender Posten
- Zahlungen mit Kreditkarte
- Zahlungen von Kasse an Bank
Ein Gesellschafter-Verrechnungskonto
Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat ein Hilfskonto, ein sogenanntes Gesellschafterverrechnungskonto. Das ist also ein Verrechnungskonto für GmbH. Üblicherweise streckt das Unternehmen dem Gesellschafter Gelder vor, genauso begleicht das Unternehmen oft die privat begründeten Rechnungen für die Gesellschafter.
Hier ist ein Beispiel für ein Gesellschafterverrechnungskonto: der Geschäftsführer zahlt für die Tickets für eine Dienstreise 150 €, andererseits wird vom Unternehmen für ihn eine Privatversicherung in der Höhe von 80 € bezahlt. Beide Zahlungen werden auf dem Verrechnungskonto dokumentiert und gegeneinander gerechnet. Am Ende zeigt das Konto einen Saldo von 70,00 € zulasten des Unternehmens.
Steht das Konto im Soll, ist die Verzinsung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto notwendig. Die Zinsen betragen üblicherweise 6 % und werden auf den Jahresmittelwert des Saldos angerechnet.
Es ist sinnvoll und empfehlenswert, dass die Buchhaltung für jeden Gesellschafter ein Verrechnungskonto einrichtet. Dies ermöglicht die Abgrenzung der Geschäftsvorfälle genau nachzuvollziehen.
Verrechnungskonto für Aktiendepot
Jeder, der mit Aktien handeln möchte, soll auch ein Verrechnungskonto anlegen. Solche Transaktionen, wie Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe, werden auf diesem Konto ausgeführt. Ganz wichtig: nur auf dem realen Bankkonto vs. Verrechnungskonto kann der übliche Zahlungsverkehr getätigt werden. Man kann also weder das Geld auf das Verrechnungskonto zu überweisen, noch es vom Verrechnungskonto abzuheben.