Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn die Waren innerhalb der EU zwischen verschiedenen Ländern geliefert werden.
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Wenn Sie ein österreichisches Unternehmen haben und im Binnenmarkt handeln, müssen Sie innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferungen in der Rechnung kennzeichnen, inklusive Hinweis auf die Steuerfreiheit und den Grund dafür. Sie finden gesetzliche Regelungen im Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Finanzministeriums bietet ausführliche Informationen zur Auslegung der Gesetzeslage. Hier finden Sie auch die formalrechtlichen Voraussetzungen und buchmäßigen Pflichten für die innergemeinschaftliche Lieferung.
Was ist die Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine steuerfreie Lieferung von Waren innerhalb der Europäischen Union (EU). Um eine solche Lieferung als steuerfrei zu kennzeichnen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ware muss von einem registrierten Unternehmer geliefert werden. Dies bedeutet, dass nur Unternehmer, die ihr Gewerbe oder ihre freiberufliche Tätigkeit offiziell angemeldet haben, innergemeinschaftliche Lieferungen erbringen dürfen, die von der Umsatzsteuer befreit sind.
- Die Lieferung muss Teil der unternehmerischen Tätigkeit des Lieferanten sein. Dies bedeutet, dass die Lieferung von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen erfolgen muss.
- Die Lieferung muss von einem EU-Land an ein anderes Land innerhalb der EU erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer auf den Erwerb (kurz Erwerbsteuer) befreit gilt.
Checkliste zur Prüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Lieferung
Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen hilft, die Gültigkeit einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu prüfen. Die Liste beinhaltet sieben Schritte, die befolgt werden sollten, um sicherzustellen, dass Ihr Geschäft den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht:
- Grenzüberschreitende Lieferung muss zwischen EU-Mitgliedsstaaten erfolgen
- Empfänger muss ein Unternehmer sein (nachgewiesen durch ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Eine gültige Umsatzsteuer-ID des Kunden ist die Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
- Der Kunde muss umsatzsteuerpflichtig und für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich sein.
- Der Verkäufer muss beweisen, dass bei der Lieferung die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt waren. Anderenfalls muss die Umsatzsteuer rückwirkend nachgezahlt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Gelangensbestätigung oder andere Belege wie Frachtbrief oder Empfangsbestätigung.
- Die Ausgangsrechnung muss den Anforderungen des Umsatzsteuer-Ausführungs-Erlasses entsprechen, die vom Finanzamt festgelegt wurden.
- Ausländische Währungen müssen in Euro umgerechnet werden.- Lieferanten müssen das Finanzamt über ihre EU-Auslandseinnahmen informieren. Regelungen dafür gibt es im Umsatzsteuergesetz.
- Unternehmer können Vorsteueraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung entstanden sind, steuerlich geltend machen.
Umsatzsteuerfreiheit für den Lieferanten
Die Lieferung ist von Umsatzsteuer befreit. Es ist wichtig, dass eine ordnungsgemäße Buchhaltung durchgeführt wird. Sie müssen jeden Monat oder vierteljährlich eine "Zusammenfassende Meldung" über Ihre Einnahmen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen beim Zentralamt für Steuern einreichen.
Mit der Buchhaltungssoftware Runple können Sie den Prozess der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt automatisieren. Die Software unterstützt Sie bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Abgabefristen mehr verpassen und keine Strafen wegen verspäteter Abgabe zahlen müssen.
Wie ist die Steuerfreiheit nachzuweisen?
Sie müssen jederzeit in der Lage sein, die Steuerfreiheit nachzuweisen. Dazu gehört, dass Sie Belege bereithalten müssen, die in Ihrem Besitz sind und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Außerdem müssen Sie eine Buchführung nachweisen können.
Bei der Buchung von Rechnungen und Belegen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen Sie die anzuwendende Umsatzsteuerregelung angeben. Dabei ist eine klare Beschreibung und Angabe des Umsatzsteuersatzes unerlässlich.
Beispiel einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Hier ist ein Beispiel für eine innergemeinschaftliche Lieferung aus Österreich. Ein österreichisches Unternehmen liefert Stoffe im Wert von 10.000 Euro an einen Textilhersteller in Spanien. Da die Lieferung innerhalb der EU stattfindet, muss das österreichische Unternehmen keine Umsatzsteuer abführen. Der spanische Empfänger muss jedoch die Erwerbsumsatzsteuer zahlen, die er an das spanische Finanzamt abführen muss.
Kurze Zusammenfassung
Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb beziehen sich auf eine Lieferung von Waren innerhalb der EU, bei der der Lieferant keine Umsatzsteuer berechnet und abführt. Die Verantwortung für die Umsatzsteuer liegt beim Empfänger der Waren, der sie als Vorsteuer geltend machen kann. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Regelungen für die innergemeinschaftliche Lieferung verstehen, um sicherzustellen, dass sie die Steuerpflichten und ihre Rechte korrekt ausüben.