Buchhaltung 02.03.2023

Degressive Abschreibung

Wenn das Anlagevermögen abnutzbar ist, kann man den dadurch bedingte Wertverlust steuerlich als Betriebsausgabe abschreiben. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, in diesem Artikel wird degressive Abschreibung auch speziell in Österreich erklärt.

  1. Was ist eine degressive Abschreibung?
  2. Was kann man degressiv abschreiben?
  3. Degressive Abschreibung - Anwendung
  4. Lineare und degressive Abschreibung
  5. Fazit

Was ist eine degressive Abschreibung?

Die Abschreibung von Anlagegütern ist die systematische Verteilung der Kosten eines Vermögenswerts über seine Nutzungsdauer. Dabei wird u.a. zwischen der linearen, progressiven und degressiven Abschreibung unterschieden.

Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Berechnung der Abschreibungsbeträge, bei der den Anlagegütern in den ersten Jahren der Nutzungsdauer ein höherer Wert zugewiesen wird. D.h. die Beträge für das betroffene Wirtschaftsgut werden mit jedem Jahr kleiner. Die degressive Abschreibung wird auch degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt.

Was kann man degressiv abschreiben?

Die ab dem 1. Juli 2020 angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter können degressiv abgeschrieben werden. In dem ersten Jahr, wo die die Abschreibung für die Wirtschaftsgüter angewendet werden sollte, kann man zwischen der degressive und linearen Abschreibung wählen. Bei der degressiven Abschreibung in Österreich kann der Abschreibungssatz innerhalb des Höchstausmaßes von 30 Prozent frei gewählt werden und der bleibt dann unverändert.
Was ist von der degressiven AfA ausgeschlossen:

  • Alle Wirtschaftsgüter, für die in § 8 EStG eine Sonderform der AfA vorgesehen ist.
  • Unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht zu den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit oder Life-Science gehören.
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.

Degressive Abschreibung - Anwendung

Degressive Abschreibung ist dann angemessen, wenn die Anlagegüter aufgrund der schnellen technischen und wirtschaftlichen Abnutzung in den ersten Jahren an Wert verlieren. Das ist einer der Vorteile gegenüber der linearen Abschreibung, der aber im Laufe der Jahre stark abnimmt. Das Unternehmen hat jedoch eine Möglichkeit, zur linearen Abschreibung zu wechseln, umgekehrt ist es nicht möglich.
So kann man den Abschreibungsbetrag bei der degressiven Abschreibung berechnen:

  1. Jahr: 30% von € 100.000 = € 30.000 (Restbuchwert € 70.000)
  2. Jahr: 30% von € 70.000 = € 21.000 (Restbuchwert € 49.000)
  3. Jahr: 30% von € 49.000 = € 14.700 (Restbuchwert € 34.300)
  4. Jahr: 30% von € 34.300 = € 10.290 (Restbuchwert € 24.010)
  5. Jahr: 30% von € 24.010 = € 7.203 (Restbuchwert € 16.807)

Es gibt keine Sonderregelung in Österreich, die Nutzungsdauer für verschieden Wirtschaftsgüter gesetzlich festlegt, deswegen muss das vom jeweiligen Unternehmen für jeden Fall bemessen werden. Es haben sich aber einige Kriterien für die Bestimmung der Abnutzung herausgestellt, die Sie in einer AfA-Tabelle in Österreich finden können.

Lineare und degressive Abschreibung

Der wichtigste Unterschied zwischen der degressiven und linearen Abschreibung besteht darin, dass bei der degressiven Abschreibung der Abschreibungsbetrag für die Nutzungsdauer der Anlagegüter mit jedem Jahr kleiner wird. Bei der linearen Abschreibung dagegen bleibt er gleich, so können dabei Steuer gespart werden. Deswegen ist es sinnvoll, die degressive Abschreibung dann anzuwenden, wenn das Unternehmen in den ersten Jahren der Nutzungsdauer einen höheren Gewinn erzielen kann.

Fazit

Ein Unternehmen kann also im ersten Jahr zwischen degressiven, linearen u.a. Abschreibung entscheiden. Degressive Abschreibung in Österreich hat ihre Vorteile, z.B. der Abschreibungsbetrag ist im ersten Jahr am höchsten. Bei der Erwartung vom hohen Gewinn macht es natürlich Sinn, diesen Vorteil zu nutzen. Außerdem wird man bei der degressiven Abschreibung als Unternehmer zeitlich nicht gebunden.

Bis zum 31.12.2022 kann die degressive Abschreibung ausgewählt werden, das hängt nicht vom Unternehmensrecht ab. Die ab dem 1.1.2023 angeschafften oder hergestellten Anlagegüter müssen dann steuerlich wieder so abgeschrieben werden wie im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss.